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AG Köln, 26.11.2010 - 809 OWi 215/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Königswinter, 05.08.2013 - 22 OWi 39/13
Entschädigung für ein Mietwagenunternehmen wegen Fahrernachfrage im Zusammenhang …
natürliche Person Zeuge sein kann (vgl. AG Köln, Beschluss vom 26.11.2010, Aktenzeichen 809 OWi 215/10; AG Leipzig NZV 2005, 106).Neben der Erfüllung zivilprozessualer Anordnungen nach den §§ 142 Abs. 1 Satz 1, 144 Abs. 1 ZPO gehören hierzu Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde nach Nr. 1 und 2. Hierzu gehören nicht die Verwaltungsbehörde und auch nicht die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 35, 42, 46 ÖWiG, weshalb die Namhaftmachung eines Fahrers durch den Fahrzeughalter im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren schon aus diesem Grund keinen Entschädigungsanspruch auslöst (…vgl. Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. § 23 Rdz. 9; AG Köln, Beschluss vom 26.11.2010, Aktenzeichen 809 OWi 215/10, im Ergebnis ebenso AG Leipzig, NZV 2005, 106; AG Stuttgart, NZV 2005, 104).